Erinnerungen: Sprengung und Mord in Ansfelden

Generalmajor i.R. Manfred Schmidbauer erinnert sich an die Vorgänge in Ansfelden.

Dieser Fall meine Damen und Herren, belastet mich persönlich schwer. Der Gendarm, Erwin F., rechts im Bild, ist in meinen Armen gestorben. Die Kugel des Mörders hat ihn dort, wo sie die Markierung sehen getroffen. Rechts und links sehen sie Zeitungsberichte über diesen Aufsehen erregenden Fall. Unten die Tatwaffe, einen Trommelrevolver Smith & Wesson, Kaliber 38 Spezial und das Geschoss, welches dem jungen Leben ein Ende setzte, auch die durchschossene Krawatte können sie sehen. Am 5. Februar 1992, um 21.20 Uhr wurde ich telefonisch verständigt, dass auf den Gendarmerieposten Ansfelden ein Sprengstoffanschlag verübt worden sei. Ich war schon zu Hause und gab dem Journaldienst die notwendigen Weisungen für den Einsatz der Kriminalabteilung. Da ich schnellstens am Tatort sein wollte fuhr ich mit meinem Privatauto nach Haid/Ansfelden, um dort die Einsatzleitung zu übernehmen.

Was war geschehen:

Am 5. Februar 1992, kurz nach 21.00 Uhr verübte ein vorerst unbekannter Täter einen Sprengstoffanschlag auf den Gendarmerieposten Ansfelden, in Haid, Adalbert Stifterstraße 24. Den späteren Feststellungen zufolge wurden im Kellergeschoß des Stiegenhauses 900 Gramm Gelatine-Donarit zur Detonation gebracht. Dadurch wurden das gesamte Kellergeschoß, das Treppenhaus und eine Reihe von Wohnungseingängen schwer beschädigt. Durch die Detonation wurden außerdem Glas- und Mauerteile gegen umliegende Gebäude geschleudert. Es grenzte an ein Wunder, dass bei diesem Anschlag niemand getötet oder verletzt worden war. Einige Stunden vor dem Anschlag mussten Beamte des Gendarmeriepostens Ansfelden gegen den beschäftigungslosen Sprengmeister und als Waffenfanatiker bekannten 38jährigen Georg B. nach einer Anzeige der geschiedenen Frau einschreiten. Zudem lag eine Fahrzeugbeschreibung vor, die auf den PKW von B. zuzutreffen schien. Aufgrund dieser Erkenntnisse teilte ich Fahndungspatrouillen zu je drei Beamten ein. Sie hatten jeweils die Aufgabe, nach B. an jenen Orten zu fahnden, die er möglicherweise aufsuchen könnte. Inzwischen war Georg B. im Gasthaus Cagitz, in Rutzing, Gemeinde Hörsching eingetroffen, wo eine Freundin von ihm, Ingeborg H., als Kellnerin beschäftigt war. Er erzählte ihr, dass er den Gendarmerieposten Ansfelden in die Luft gesprengt habe. Unmittelbar darauf kam eine Gendarmeriestreife mit den Beamten Erwin F., Albert H., beide vom Gendarmerieposten Pasching und Robert M. vom Gendarmerieposten Hörsching zum Gasthaus Cagitz. Schon im Gastzimmer und später auf dem Vorplatz versicherte ihnen Ingeborg H. fälschlicher Weise, dass sie nicht wisse wo sich B. aufhalte. Während dieses Gespräches konnte dieser unbemerkt das Lokal verlassen. Er verschwand zunächst in der Dunkelheit, holte aus seinem PKW den Trommelrevolver Smith & Wesson, Kaliber 38 Spezial und kehrte damit in den Vorhof zurück. Als er dort von den Beamten aufgefordert wurde sich auszuweisen, gab er vorerst einen Pseudonamen an, zog unvermittelt den Revolver und schoss aus kürzester Entfernung (zwischen 20 cm und einem Meter) gezielt auf die Beamten.

Dabei wurde Erwin F. durch einen Lungendurchschuss mit Verletzung der Luftröhre und der oberen Hohlvene getötet. Albert H. erlitt zwei Schussverletzungen, und zwar einen Durchschuss der rechten Hand und einen Bauchschuss mit Verletzungen von Magen, Milz und Zwerchfell. Bei der Verletzung von Robert M. handelte es sich um einen Lungen- und Herzdurchschuss. Der operierende Primararzt sagte mir, der Beamte habe unwahrscheinliches Glück gehabt, dass sich zum Zeitpunkt des Herzdurchschusses der Herzmuskel gerade zusammengezogen hatte. Ansonsten wäre der Beamte auf der Stelle gestorben. Obwohl die beiden Beamten lebensgefährlich verletzt waren, konnten sie noch das Feuer auf B. eröffnen und ihn durch einige Treffer in die Beine kampf- und fluchtunfähig machen. Der Verbrecher hatte zu diesem Zeitpunkt noch eine geladene Pistole eingesteckt und eine weitere in seinem PKW verwahrt gehabt. Obwohl Georg B. bis zuletzt, auch noch bei der Hauptverhandlung behauptete, er habe zwar in Richtung der Beamten aber nur in die Luft geschossen, wurde er aufgrund der eindeutigen Beweislage zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Jahre später hat mir Georg B. aus dem Gefängnis einen Brief geschrieben, ob mir bewusst sei, dass ich ihn unschuldig ins Gefängnis gebracht hätte. Er werde auf alle Fälle eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Mir persönlich ging dieser Fall besonders unter die Haut. Ich kam etwa fünf Minuten nach dem beschriebenen Schusswechsel zum Tatort. Dort kniete ich neben dem Erwin F., der soeben sein junges Leben aushauchte. Ich kann die Hilflosigkeit, die man in so einer Situation empfindet nicht beschreiben. Obwohl Rettung und Notarzt schnell zur Stelle waren – für mich dauerte es eine Ewigkeit. Der Obduzent sagte mir später, auch wenn der Notarzt vor Ort dabei gewesen wäre, hätte es für Erwin F. keine Rettung gegeben. Für mich war Erwin F. kein Unbekannter. Etwa eineinhalb Jahre vor diesem Geschehen war ich bei einer Familienfeier in Gaflenz. Dort wurde ich von einem Ehepaar angesprochen, ob ich ihnen helfen könne. Sie sagten, ihr Sohn habe mit Auszeichnung maturiert und befinde sich zurzeit in der Gendarmerieschule in Linz. Da er nach Abschluss der Ausbildung neben seinem Beruf studieren wolle, möchte er auf einer Dienststelle im Bezirk Linz-Land eingeteilt werden. Ich sagte meine Unterstützung zu und so wurde er dann auch wunschgemäß zum Gendarmerieposten Pasching versetzt. Man kann sich vorstellen, wie mir zumute war, als wir dem toten Kollegen beim Begräbnis in Gaflenz die letzte Ehre gaben und wie ich den Eltern mein tiefes Bedauern, mein Beileid ausdrücken musste. Auch diesen Fall habe ich in meinem Buch „Mörder, Räuber & Gendarm“ beschrieben.

Nachwort:

Georg B. kämpfte jahrzehntelang um seine bedingte Entlassung. Er hat seine Tat nie zugegeben, denn nach seiner Version habe er ja nur in die Luft geschossen. Nach seiner Überzeugung sei er deshalb unschuldig im Gefängnis gewesen. Nach 30 Jahren Haft wurde Georg B. am 5. September 2022 im Alter von 69 Jahren aus der Justizanstalt Stein in Krems entlassen. Er verstarb kurz darauf am 2. Dezember 2022 im Klinikum Wels.