Errichtungsurkunde

Mit dieser Errichtungsurkunde, die in Kopie förmlich als Herzstück unseres Gendarmeriemuseums an der rechten Seite der Vitrine 1 zu sehen ist, hat Kaiser Franz Josef am 8. Juni 1849 die Errichtung einer Gendarmerie im gesamten Umfang des österreichischen Kaiserstaates bewilligt.
Nach dem provisorisch organisierten Gesetz aus 1850 hatte die Gendarmerie für die Erhaltung der Ruhe (Unterdrückung von Aufständen) und Sicherheit des Landes, der Bewohner und des Eigentums zu sorgen.

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