Die B-Gendarmiere – mehr als eine Episode

Von Univ.-Prof. Dr. Manfried Rauchensteiner

Der historische Stellenwert

Als es darum ging, anlässlich des 25-Jahr-Jubiläums des Bundesheeres der Zweiten Republik ein Datum zu fixieren, zu dem dann zweifelsfrei befunden werden konnte, „an diesem oder jenem Tag hat es begonnen“, da bereitete dies einige Schwierigkeiten.

Fast bei jedem Stichtag konnten Einwände erhoben werden. Und schließlich musste man sich sagen, dass das Heer ja auch eine Vorgeschichte hatte, die genauso beachtet und beschrieben gehörte wie jener Abschnitt, der mit den Provisorischen Grenzschutzabteilungen, mit ihrer Umwandlung in reguläre Bataillone, der Schaffung des Verteidigungsministeriums und dem Einrücken der ersten Jungmänner zu umreißen ist. Vor allem musste erwogen werden, welche Bedeutung und welcher historische Stellenwert der so genannten B-Gendarmerie zuzuweisen war.

Gehörte sie zur Geschichte des Bundesheeres oder nicht? Rein von der Definition her musste die Frage verneint werden. Sie war noch nicht Heer im eigentlichen Sinn des Wortes. Fragte man aber nicht nur nach der Definition, sondern auch nach der Funktion, dann sah die Sache schon anders aus, und die Geschichte des Bundesheeres war zeitlich um eine dreijährige Vorstufe auszudehnen.

Der Gründungstag der B-Gendarmerie wurde vor Jahren vom Verfasser dieses Beitrages mit 1. August 1952 festgelegt1). Doch auch dieses Datum ist gewissermaßen ein Kompromiss mit der Geschichte, bei dem versucht wurde, einen schleifenden Übergang mit einem exakten Datum zu begrenzen. An dieser Stelle soll also gleichsam begründet werden, wieso das Datum gewählt wurde. Darüber hinaus gilt es aber, nach fünfzig Jahren, Bilanz über die B-Gendarmerie zu ziehen. Und noch etwas anderes: Es gilt deutlich zu machen, dass die B-Gendarmerie zur Überlieferung dieses Heeres gehört und eine eminent wichtige historische Brückenfunktion hat.

Bildung von Alarmformationen

Nach den politischen Umstürzen in Ungarn, vor allem aber nach jenem in der Tschechoslowakei im Februar 1948, kam es in dem von vier Besatzungsmächten kontrollierten Österreich zum Überdenken der neuen machtpolitischen Situation. Vor allem jene Besatzungsmacht, die sich bis dahin am konsequentesten gegen jede Art von österreichischen Streitkräften vor Abschluss des Staatsvertrages ausgesprochen hatte, die Vereinigten Staaten, musste bei dieser Gelegenheit ihren Standpunkt revidieren. Hatte man sich bis dahin begnügt, nur im Rahmen der Staatsvertragsverhandlungen über das zukünftige österreichische Heer und die ihm aufzuerlegenden Beschränkungen zu sprechen, so erhielt diese Diskussion 1948 einen völlig neuen Aspekt. In den Augen der Amerikaner ging es nicht mehr an, die österreichische Wehrfrage gleichsam losgelöst von der österreichischen Realität und der europäischen Situation zu besprechen. Vielmehr machten die Amerikaner ihre Bereitschaft, über den Staatsvertrag weiter zu verhandeln, davon abhängig, dass Österreich eine Eventualstreitmacht aufzustellen hätte. Nur dann sahen sie gewährleistet – und die beiden anderen Westmächte, Engländer und Franzosen, schlossen sich dieser Argumentation an -, dass Österreich nicht beim staatsvertraglich zu fixierenden Abzug der Besatzungstruppen Gefahr lief, einen Umsturz zu erleben und Opfer politischer Freibeuterei zu werden 2).

Die österreichische Haltung war etwas differenzierter. Es gab zwar unbestritten Befürchtungen, die in dieselbe Richtung liefen wie jene der westlichen Besatzungsmächte. Dazu kamen Überlegungen, ob es nicht möglich wäre, durch den Aufbau einer österreichischen Streitmacht die Besatzungsmächte zur Reduktion ihrer eigenen Truppen zu bringen. Doch dann war wiederum zu bedenken, dass die Alliierten in mehreren Beschlüssen, vor allem in jenem vom 10. Dezember 1945, Österreich jegliche Art von militärischer Betätigung verboten hatten.

Um daher sowohl den westlichen Forderungen wie den eigenen Wünschen, aber auch dem Beschluss über das Verbot zur Aufstellung militärischer und paramilitärischer Formationen nachzukommen, bot sich im Grunde genommen nur die Organisation der Bundesgendarmerie an. Es sollten Alarmformationen der Gendarmerie geschaffen werden, die im geschlossenen Einsatz für Sicherungsaufgaben zur Verfügung standen und dafür auch anders ausgebildet wurden als die übrigen Teile der Gendarmerie.

Gedacht war an die Aufstellung von drei Sondereinheiten zu je 500 Mann in der britischen, französischen und amerikanischen Zone. Soweit wie möglich waren die Gendarmen aus dem vorhandenen Personalstand zu nehmen. Um die Fehlbestände zu ergänzen, legte der österreichische Innenminister, Oskar Helmer, dem Ministerrat am 9. März
1949 einen Antrag vor, wonach 1 100 Vertragsbedienstete „für den uniformierten Gendarmeriedienst über den systemisierten Stand des Jahres 1949 neu aufgenommen werden“ sollten3). Der Antrag wurde genehmigt und die Alarmformationen gebildet.

Die Amerikaner übernahmen es größtenteils, die drei Sonderformationen auszurüsten. Allerdings wurde vom Innenministerium sehr darauf geachtet, dass die Gendarmerieausbildung dominierte und darauf gedrungen, dass die militärische Ausbildung nur an ein bis zwei Tagen in der Woche betrieben würde. Der Landesgendarmeriekommandant von Oberösterreich, Gendarmerieoberst Dr. Ernst Mayr, wurde mit der Führung der unter dem Tarnbegriff „HK II“4) aufgestellten drei Abteilungen betraut, deren Kommandanten die Gendarmeriemajore Hirt, Bahr und Rauscher waren. Gegen Ende 1949 konnte man eine erste Bilanz ziehen und feststellen, dass die Lieferungen der Amerikaner nur zögernd kamen, die Fahrzeuge in einem desolaten Zustand waren, es also nicht unbedingt zum Besten stand. Dazu kamen Schwierigkeiten mit der Gewerkschaft, die immer wieder Protest gegen die Verwendung von Gendarmeriebeamten im Verband der „HK II“ erhob5). Trotz der zusätzlichen Aufstellung von drei Fahreinheiten in Stadl-Paura, Krumpendorf und Eichat bei Absam zeichnete sich schon bald ab, dass es wohl unüberwindliche Schwierigkeiten
gab. Die Gendarmen waren vielfach mit der ihnen zugedachten Rolle alles andere als zufrieden und die Westalliierten einigten sich noch im November 1949, von Österreich zu verlangen, dass die Versetzung zu einer Alarmformation der Gendarmerie keine temporäre sein sollte, sondern eine permanente, so dass eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung erfolgen konnte. Zudem wurde verlangt, dass der Unterricht in den Gendarmeriefächern eingestellt werden müsste. Das wollte aber wiederum die Gendarmerie nicht, und damit war man 1950 etwa dort, wo man auch schon 1948 gewesen war. Angesichts der schleppenden Fortschritte und der unklaren Haltung auch der eigenen westlichen Verbündeten stellte schließlich im Sommer 1950, also nach Ausbruch des Korea-Krieges, ein hoher Beamter des Außenministeriums in Washington die Frage, ob man nicht die für den Aufbau einer österreichischen Eventualstreitmacht bereitgehaltenen Waffen und Ausrüstungsgegenstände, die für 28 000 Mann berechnet waren, der NATO zur Verfügung stellen oder auch für Jugoslawien und Griechenland bereithalten sollte6). Schließlich fanden am 3., 9. und 11. August in Washington Verhandlungen zwischen amerikanischen, britischen und französischen Experten über die weitere Vorgangsweise in der Frage des Aufbaus einer österreichischen Streitmacht vor Abschluss des Staatsvertrages statt7). Diese Beratungen erbrachten wieder eine einheitliche westliche Haltung und gipfelten in dem Beschluss, das Gendarmerieprogramm
weiter fortzusetzen. Der amerikanische Außenminister nannte allerdings als Maxime für den Verkehr mit österreichischen Stellen, dass man sich alliierterseits größte Zurückhaltung auferlegen sollte. Denselben Standpunkt nahm auch das britische Außenministerium ein, dessen Ständiger Unterstaatssekretär, St. Clair Gainer, unmissverständlich zum Ausdruck brachte, dass man Österreich nicht zum Mitwisser westlicher Geheimnisse machen sollte8).

Das Gendarmerieprogramm stand also unter ganz merkwürdigen Vorzeichen: Die Westmächte und Österreich hatten es anlaufen lassen, weil man nur so glaubte, bei Abschluss des Staatsvertrages ein militärisches Vakuum vermeiden zu können. Österreich wollte damit einem mehr momentanen Sicherheitsbedürfnis nachkommen und nicht zuletzt einen Anreiz zum Abbau alliierter Truppen bieten. Doch keiner wollte Konzessionen im Hinblick auf den anderen machen, und jeder behielt eine Portion Misstrauen zurück. Die „Sondergendarmerie“ wurde mit einem Schleier von Geheimnissen überzogen.

Gendarmerie-(Sonder-)schulen

Im September und Oktober 1951 sollten die Alarmabteilungen der Gendarmerie zusammen mit den Fahreinheiten ihre Verwendungsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Übungsannahmen lehnten sich an Fälle an, die in der jüngst vergangenen österreichischen Geschichte, vor allem im Oktober 1950, ihre Entsprechung hatten. Es wurde davon ausgegangen, dass sich bewaffnete Banden gebildet hätten, die anzugreifen und festzunehmen waren. Die Erfahrungen bei diesen Übungen waren aber so wenig dazu angetan, die Verwendungsfähigkeit der Alarmformationen deutlich zu machen, dass unmittelbar darauf der amerikanische Oberbefehlshaber in Österreich, Generalmajor Stafford L. Irwin, eine Reorganisation der Sonderformationen der Gendarmerie verlangte und deren ausschließlich militärische Schulung befürwortete9). Der daraufhin vom Arbeitsstab der österreichischen Bundesregierung für die Vorarbeiten zur Aufstellung des Bundesheeres („Wiener Komitee“) unterbreitete Vorschlag sah die Schaffung von „Gendarmerie-Lehrabteilungen“ vor. Das entsprach jedoch nicht den Vorstellungen des amerikanischen Generals. Es waren aber nicht nur die Organisationsform und die Ausbildung, bei denen es unterschiedliche Auffassungen gab. Auch die Verwendung im Ernstfall, sei das nun ein politischer Umsturzversuch oder ein großer militärischer Konflikt, fand unterschiedliche Beurteilungen, bis sich schließlich im Februar 1952 eine Lösung und ein neues Konzept abzeichneten. Danach sollte die österreichische Katastrophenplanung gleichsam zwei Standbeine haben:

  1. Gendarmerieeinheiten „neuen Typs“, die eine sofort einsetzbare Truppe bilden und nur noch in einer losen Verbindung zur Gendarmerie stehen sollten.
  2. „Das Aufgebot“, also die Summe der mittels Evidenzarbeiten zu erfassenden Kriegstauglichen, die in einem Konfliktfall möglichst rasch in geschützte Ausbildungsräume transportiert und dort zu einem österreichischen Großverband formiert werden sollten.

Die Gendarmerieeinheiten sollten aber nicht, wie zunächst geplant, Ausbildungsverbände für turnusmäßig dienende Gendarmen und schließlich Rahmenpersonal für das Aufgebot sein. Damit war – wie es schien – eine den österreichischen Interessen und den westlichen Vorstellungen entsprechende Konstruktion gefunden worden. Als Rahmen des einmal als Gendarmeriesonderprogramm, dann Gendarmerievergrößerungsprogramm, Spezialgendarmerie und anders bezeichneten Vorhabens wurde die Aufstellung von sechs Gendarmerie-(Sonder-)Schulen mit zusammen 5 000 Mann genannt, wobei österreichischerseits im Wesentlichen nur die Kosten der Unterbringung, nicht aber jene der Ausrüstung sowie des personellen und gerätemäßigen Unterhalts getragen werden sollten. Für letzteres wollten größtenteils die Amerikaner aufkommen.

Das Wesen der neu zu konstruierenden Gendarmerieschulen, für die dann angeblich der Landesgendarmeriekommandant von Oberösterreich, Dr. Ernst Mayr, die Bezeichnung B-Gendarmerie (zum Unterschied von der normalen [A]-Gendarmerie) einführte, war, dass die wichtigen Funktionen von Offizieren besetzt werden sollten, die in der Deutschen
Wehrmacht gedient hatten. Nur die Adjutanten, Nachschub- und Wirtschaftsoffiziere sowie die eine oder andere Funktion, die zunächst nicht mit Heeresoffizieren zu besetzen war, sollten mit Gendarmerieoffizieren besetzt bleiben. Alle anderen aber, die sich zum Dienst in den Schulen der B-Gendarmerie meldeten, waren als Vertragsbedienstete mit einem jederzeit kündbaren Vertrag einzustellen. Damit war gewährleistet, dass die Gendarmeriebataillone nicht nur „militarisiert“, sondern auch von Offizieren geführt würden, die über eine entsprechende Kriegserfahrung verfügten. Ebenso wichtig war es aber, dass die Angehörigen der Bataillone als Freiwillige zu behandeln waren.

Obwohl schon im Februar 1952 alle wesentlichen Fragen geklärt waren, stellten sich dem Neubeginn immer wieder Hindernisse in den Weg. Die Auswahl der Heeresoffiziere erforderte nicht nur reifliche Überlegung hinsichtlich der fachlichen und führungsmäßigen Eigenschaften der Betreffenden: Zunächst rangen die Pensionsabteilung A des Finanzministeriums und das Bundesministerium für Inneres, die beide in die Vorbereitungen eingebunden waren, um einen Schlüssel für das jeweilige Vorschlagsrecht. Parteipolitik spielte eine nicht unerhebliche Rolle. Dann musste den Landesbehörden klargemacht werden, dass es sich um eine Bundesangelegenheit handelte, also keinesfalls auf ein Vorschlagsrecht der westlichen Landeshauptleute gedrungen werden konnte; und schließlich überprüften die amerikanischen Dienststellen in Salzburg jeden einzelnen der vorgeschlagenen Offiziere.

Am 1. August 1952 fielen dann zwei Ereignisse zusammen: In einer Besprechung des „Wiener Komitees“ wurde entschieden, dass mit sofortiger Wirkung in den Standesausweisen der Gendarmerie die Sonderformationen nicht mehr als „Gendarmeriebereitschaften“, sondern als „Gendarmerieschulen“ unter Beifügung des betreffenden Bundeslandes zu bezeichnen waren. Am selben Tag traten die ersten Heeresoffiziere ihren Dienst an. Folgende Gendarmerieschulen hatten damit ihren Aufstellungsstichtag:

  • Oberösterreich I;
  • Oberösterreich II;
  • Steiermark;
  • Kärnten;
  • Tirol I;
  • (Tirol II).

Noch war freilich nicht von einem wirklichen Funktionieren zu sprechen. Bis Mitte Juli waren erst 2 765 Vertragsbedienstete für den Eintritt in die BGendarmerie erfasst worden. Zum selben Zeitpunkt lag aber nur für 1 500 von ihnen die Ausrüstung im Zentrallager der Gendarmerie in Stadl-Paura bereit10). Mit der Reorganisation der Alarmformationen konnte erst Mitte August begonnen werden. Die geringen Stände machten es notwendig, die Gendarmerieschule Tirol II als rein papiermäßige Aufstellung zu betrachten, da es für sie noch kein Personal gab. Es gab Unterbringungsschwierigkeiten, die auch durch ein sofort begonnenes Bauprogramm nicht zu beheben waren. Doch bereits Ende Oktober 1952 hatte sich der Betrieb so weit normalisiert, dass das neue Profil der Gendarmerieschulen erkennbar war. Die B-Gendarmerie funktionierte!

Es war aber gewissermaßen ein „Leihwagen“, der da in Fahrt kam, denn so gut wie alles, worüber die B-Gendarmerie verfügte, war von den Amerikanern geliehen. Der Kernsatz des betreffenden Abkommens, das in einem Schreiben des amerikanischen Oberbefehlshabers in Österreich (es war mittlerweile Generalmajor George P. Hays) vom 28. April 1952 enthalten war, lautete: Alle durch die amerikanischen Streitkräfte in Österreich an die österreichische Gendarmerie ausgegebenen Lieferungen und Ausrüstungsgegenstände bleiben Eigentum der Regierung der Vereinigten Staaten und sind der Regierung der Vereinigten Staaten auf Verlangen im „Ist“-Zustand zurückzugeben11). Trotzdem wollte die österreichische Bundesregierung die B-Gendarmerie aber nicht als Leihtruppe verstanden wissen, sondern als etwas, was zwar mit amerikanischer und zu geringen Teilen auch britischer und französischer Unterstützung existierte, über das aber doch letztlich Österreich zu verfügen hatte. Außerdem war ja nach wie vor nicht zu vergessen, dass der Entschluss, im Rahmen der Gendarmerie militärisch verwendbare Formationen aufzustellen, als österreichische Konzession gedacht war, um bei den Westalliierten die Bereitschaft zur Fortsetzung der Staatsvertragsverhandlungen und zum Abzug der Truppen zu wecken.

Anders als bei den Alarmformationen der Gendarmerie, die sich als nicht ganz den Vorstellungen entsprechend herausgestellt hatten, waren die Probleme der B-Gendarmerie bei deren Beginn nichts anderes als normale Anfangsschwierigkeiten, die überwunden werden konnten. Hatten die Westalliierten Wünsche oder sollten solche an sie herangetragen werden, dann bediente man sich des sogenannten „Salzburger Komitees“ (ein alliiertes Gremium), in dem als österreichischer Verbindungsoffizier Dr. Zdenko Paumgartten saß. Er informierte das „Wiener Komitee“ (ein rein österreichisches Gremium), dem der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Wilhelm Krechler, vorsaß. Die eigentliche Arbeitsgruppe des „Wiener Komitees“ bestand aus vier Herren, die nach dem Parteienproporz ausgewählt worden waren. „Primus inter pares“ war Dr. Emil Liebitzky, neben ihm amtierten die Gendarmerieobersten Johann Linsbauer, Theodor Iglseder und Ferdinand Linhart. Sie setzten nach weiteren Beratungen und der Einschaltung von Ministerien oder Dienststellen die angesprochenen Probleme so um, dass sie als Weisungen oder Befehle an die Gendarmerieschulen hinausgehen konnten. Es waren auch nur österreichische Stellen, die ein Inspektionsrecht bei den Gendarmerieschulen hatten. Die Amerikaner hatten es sich nur ausbedungen, fallweise Inspizierungen der Wartung des geliehenen Geräts vornehmen zu dürfen12).

Konsolidierung und Ausbau

Nach wie vor blieb die Zahl derer, die für den Dienst in der B-Gendarmerie gewonnen werden konnten, hinter den Erwartungen zurück. Dabei waren es weniger die Offiziere, die das Fehl ausgemacht hätten, als die Vertragsbediensteten. Der Grund dafür lag auf der Hand: Die konsequent zu übende Geheimhaltung verbot es, eine regelrechte Werbung zu veranstalten; die bevölkerungsreichsten Gebiete Österreichs waren unter sowjetischer Kontrolle, und daher war es besonders schwer, Leute in dieser Zone für den Dienst in einer westlichen Zone zu gewinnen; schließlich war die Meldung für die B-Gendarmerie eine besonders unsichere Investition in die Zukunft. Wer konnte denn sagen, wie es weitergehen und wie lange dieser Zustand anhalten würde, dass man weder Gendarm noch Soldat war?

Erst der Sommer 1953 brachte eine genügende Konsolidierung, sodass an den weiteren Ausbau gedacht werden konnte. Allerdings sollte der nicht so vor sich gehen, wie sich das der dritte amerikanische Oberbefehlshaber in Österreich, der mit dem B-Gendarmerie-Programm zu tun hatte, Generalleutnant William H. Arnold, vorstellte. In einer Note an Bundeskanzler Raab hatte Arnold vorgeschlagen, in jeder der drei westlichen Zonen über die dort vorhandenen zwei Gendarmerieschulen ein Regimentskommando zu stellen und schließlich in Salzburg eine Art Divisionskommando zu installieren13). Das lehnte Raab glattweg ab. Da er seit Juni 1953 bemüht war, die Sowjetunion zur Fortsetzung der Staatsvertragsverhandlungen und zu einer Lockerung ihres Besatzungsregimes in Österreich zu bringen, wollte er sich seinen Verhandlungsspielraum nicht durch das Eingehen auf die amerikanischen Vorschläge, die auch nicht den britischen Forderungen entsprachen, einengen lassen. Und soviel war ja mittlerweile klar geworden: Geheimhalten ließ sich die B-Gendarmerie nicht. Man konnte immer wieder in Büchern, Zeitschriften und Tageszeitungen über sie lesen, und Raab wollte sicherlich keinen neuen Schreibstoff liefern. Es ging dennoch weiter.

Das Endstadium

Ein anderer amerikanischer Vorschlag, nämlich die Trennung der Verwaltung und Verrechnung für die Gendarmerieschulen von der übrigen Bundesgendarmerie durchzuführen, wurde in der Weise realisiert, dass am 28. Oktober 1953 im Innenministerium eine eigene Abteilung mit der Bezeichnung 5/Sch (= Schulen) geschaffen wurde, über die das B-Gendarmerie-Programm in der Folge abgewickelt wurde14). Mit Anfang Oktober 1953 wurde auch endlich die Gendarmerieschule Tirol II personell besetzt, so dass die papiermäßige Aufstellung mit Leben erfüllt wurde. Um die Offiziersstellenbesetzung neu zu regeln, wurde nicht nur die Erhöhung des Standes an kriegsgedienten Offizieren vorgenommen, sondern auch ein Kurs für Offiziersanwärter einberufen, an dem 28 Vertragsbedienstete der BGendarmerie teilnehmen sollten. Das war die Geburtsstunde der Gendarmerieabteilung K (= Kurse), die als Bindeglied zur Militärakademie des Zweiten Bundesheeres anzusehen ist. Schließlich zeichnete sich zu Jahresende 1953 eine Vermehrung der Schulen ab, weil Franzosen wie Engländer Truppen aus ihren Zonen abzogen, damit Kasernen freimachten und die B-Gendarmerie nun genau das tun konnte, wozu sie nicht zuletzt geschaffen worden war: Sie konnte fremde durch eigene Formationen ersetzen. Hand in Hand mit der organisatorischen Vermehrung, die durch Neuaufstellungen in Vorarlberg und Tirol, später auch Steiermark und Kärnten geplant war, musste eine Vermehrung des Gesamtstandes der B-Gendarmerie bis 1954 auf 8 000 Mann und schließlich, als projektierter Endstand, 8 500 Mann angepeilt werden15). Dieses Vorhaben sollte von einer weiteren Differenzierung
und Spezialisierung begleitet werden. Am 26. März 1954 ordnete die Abteilung 5/Sch an, dass die Schulen Oberösterreich I und II sowie die Schule Steiermark als „normale (Feld-)Schulen“ und die Gendarmerieschulen Kärnten sowie Tirol I und II als „Gebirgsschulen“ zu organisieren wären. Die aufzustellende Schule Tirol III sollte die Pionierkräfte zusammenfassen, und schließlich war an die Aufstellung von zwei Telegrafenunterabteilungen gedacht. Die letzte größere Änderung bestand darin, dass die Gendarmerieabteilung D, die das gesamte Nachschubwesen überhatte, von Stadl-Paura in Oberösterreich nach Hall in Tirol übersiedelte. Mit Erlass vom 21. Oktober wurden die Fahreinheiten der B-Gendarmerie direkt dem Innenministerium, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, unterstellt.

Damit trat die B-Gendarmerie in das Endstadium ihrer Existenz. Und gerade da, nach rund zweieinhalbjährigem Bestehen, erregte sie die Aufmerksamkeit höchster sowjetischer Stellen. Am 26. November 1954 verlas der sowjetische Hochkommissar, Botschafter Ivan Il´icev, in der 231. Sitzung des Alliierten Rates eine lange Feststellung, in der er den Werdegang der BGendarmerie skizzierte und schließlich einen formellen Beschluss verlangte, wonach das Österreich auferlegte Verbot der militärischen Tätigkeit weiterhin aufrecht bleiben und daher die Auflösung der B-Gendarmerie und der Abteilung 5/Sch angeordnet werden sollte16). Die drei westlichen Hochkommissare bagatellisierten die Sache und verwiesen auf die Gegebenheiten der sowjetischen Zone, die hohen Truppenstände der Russen, den Werkschutz der USIA-Betriebe und andererseits den Charakter der Gendarmerie. Ganz konnten sie nicht überzeugen.

Das Aufwerfen dieser Frage im Alliierten Rat hatte aber wohl weniger den Zweck, tatsächlich etwas ändern zu wollen. Es war viel mehr eine Geste, dass man nicht glauben sollte, die Sowjets hätten von allen diesen Vorgängen nichts bemerkt. Der Zwischenfall blieb auch deshalb ohne Konsequenzen, weil rund zwei Monate später die Sowjetunion die abschließende Staatsvertragsrunde einläutete. Danach konnte allmählich auch an das offizielle Enttarnen der B-Gendarmerie gegangen werden.

Bis zum Sommer 1955 lief das normale Ausbildungsprogramm weiter. Es wurde aber womöglich noch intensiver ausgebildet, da sich nunmehr abzuzeichnen
begann, dass diese Formationen Kader für ein Heer mit allgemeiner Wehrpflicht sein würden. Zwar hatten sowohl sozialistische wie ÖVP-Politiker, allen voran Bundeskanzler Raab, kurze Zeit überlegt, ob es nicht einfach bei der B-Gendarmerie sein Bewenden haben und sie auch für das vollständig unabhängige und von den Besatzungsmächten geräumte Österreich den einzigen militärischen Schutz darstellen sollte17). Doch diese Spekulationen hatten in dem Augenblick ein Ende, wo konkret die Schweiz als Vorbild für Österreichs Neutralität ins Spiel gebracht wurde.

Das Verhältnis zum Bundesheer

Die B-Gendarmerie war demnach mehr als eine Episode. Sie symbolisierte in einer Zeit, da die Besetzung Österreichs verewigt schien, den Willen des Landes, auch militärisch auf eigenen Füßen zu stehen. Sie sammelte zu eben dieser Zeit jene Leute, ohne die der spätere Aufbau des Heeres noch viel schwerer gefallen wäre. Und schließlich war sie genau jene Truppe, die von den Westalliierten immer verlangt worden war, um augenfällig zu machen, dass beim Abzug der Alliierten in Österreich kein militärisches Vakuum zurückbleiben würde. Mit der am 27. Juli 1955 erfolgten Umbenennung der Gendarmerieschulen und Gendarmerieabteilungen in „Provisorische Grenzschutzabteilungen“ endete die Geschichte der B-Gendarmerie. Nun sollte noch einmal überlegt werden, welche Beziehungen zwischen der B-Gendarmerie und dem Bundesheer bestanden. Zweifellos war keine absolute Identität gegeben und das Bundesheer stellte eine Neuschöpfung dar. Es liegt aber irgendwie nahe, die Bindungen der beiden militärischen Körper als ein Vater-Sohn-Verhältnis zu beschreiben. Dem würde auch entsprechen, dass mit der Aufstellung des Bundesheeres eine Zeitlang etwas geringschätzig über die „ältere Generation“ der Gendarm-Soldaten und Gendarm-Offiziere geurteilt wurde. Mit fortschreitenden Jahren wurde aber immer deutlicher, dass die B-Gendarmerie Eigenschaften aufzuweisen gehabt hatte, denen nachzueifern gar leichtfiel. Manches blieb sogar einzigartig in der Geschichte dieser Republik

Quelle / Kollegiale Zusammenarbeit:
Vielen Dank für die Überlassung bzw. Teilung der inhaltlichen Aufarbeitung dieses Themas an Hr. Univ.-Prof. Dr. Manfried Rauchensteiner
http://www.bmlv.gv.at/facts/geschichte/pdfs/bgend004.pdf